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Seit 2003 schreibe ich u. a. für den WEKA Media Verlag Kissing Artikel und Newsletter in den Fachbereichen Bodenschutz und Altlastenbewertung.
Im Rahmen dieser Publikationstätigkeit erstelle ich regelmäßig News-Meldungen. Eine kleine Auswahl dieser Informationen zum Thema Wasser und Boden können Sie hier lesen:
SNOWMAN: Erste länderübergreifende Ausschreibung im nachhaltigen Bodenschutz - Bewerbungsfrist endet am 28.02.2007
Die Bodenschutzforschung in Europa geht neue Wege. Am 1. Dezember 2006 ist das Netzwerk SNOWMAN gestartet, eine gemeinsame Ausschreibung von sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Schweden sowie die Region Flandern (Belgien). Das Neue daran: Die Partner teilen sich ihre finanziellen Beiträge für zur Forschung, profitieren jedoch gemeinsam von den Ergebnissen. Das Umweltbundesamt (UBA) vertritt - in Zusammenarbeit mit dem Projektträger Jülich - die Interessen Deutschlands. Kernthemen sind die Kontamination der Böden und des Grundwassers. Forschungseinrichtungen und andere Organisationen, die sich beteiligen möchten, finden im Internet. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2007. SNOWMAN steht als englische Abkürzung für das Projekt: "Nachhaltiges Management von durch Bodenverschmutzung und -kontamination bedrohten Böden und deren Grundwasser." Zur
SNOWMAN-Homepage: http://snowman-era.net/index.php
Quelle: http://www.forum-bodenschutz.de/ (Valentin)
Zwangsversteigerung: Konkreter Altlastenverdacht erfordert Bodengutachten
„Bei der Verkehrswertermittlung eines Grundstücks ist nach der Wertermittlungsverordnung (WertV) als wertbeeinflussende Eigenschaft auch die Beschaffenheit des Bodens und dessen Belastung mit Ablagerungen zu berücksichtigen. So gilt im Zwangsversteigerungsgesetz auch das so genannte „Verschleuderungsverbot“ – die Wertermittlung und -festsetzung soll einerVerschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenwirken und den Bieterinteressen eine Orientierungshilfe für Ihre Entscheidung geben. Damit werden sowohl die Interessen des Schuldners als auch die des Gläubigers und des Ersteigerers geschützt. Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 18.05.2006 (AZ: V ZB 142/05) entschieden, dass das Vollstreckungsgericht bei einem ernstzunehmenden Altlastenverdacht ein Bodengutachten einholen muss. Immer beachtet werden muss aber, dass die aufgebrachten Kosten nicht unverhältnismäßig sind.
Quelle: IfS (Oktober 2006)
Handbuch des Umweltbundesamtes gibt Überblick über biologische Sanierungsverfahren Ein neues Handbuch „Manual for biological remediation techniques“ gibt einen guten Überblick über die Entwicklung biologischer Sanierungsmethoden von Böden und Grundwasser und den aktuellen Stand der Technik. Die in englischer Sprache im Rahmen der BMBF -Projektförderung herausgegebene Publikation kann kostenfrei beim Zentralen Antwortdienst (ZAD) desUmweltbundesamtes, PF 1406, 06813 Dessau bzw. per Mail unter info@umweltbundesamt.de bezogen werden.
Quelle: Umweltbundesamt Dessau (Oktober 2006)
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